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Nach Abschluss eines Treuhandvertrages führt der Auftragnehmer alle vertraglich vereinbarten Leistungen aus.

Die Treuhandstelle richtet für jeden Vertrag ein separates Konto ein und wickelt den gesamten Zahlungsverkehr zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ab. Bei Fragen oder Probleme stehen wir als kompetenter und vermittelnder Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Überprüfung der Leistungen

Die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen, werden, soweit möglich, regelmäßig von der Treuhandstelle durch sachkundige Kontrolleure überprüft.

Sicherheit der geleisteten Vorauszahlungen

Die Treuhandstelle verwaltet treuhänderisch die für die Treuhand-Verträge geleisteten Vorauszahlungen. Die Gelder werden nach den Grundsätzen größtmöglicher Sicherheit und bestmöglicher Verzinsung angelegt. Die Zinserträge garantieren die Leistungserbringung ohne Nachschusspflicht.

Prüfung der Gesellschaft

Die Treuhandstelle wird regelmäßig und freiwillig durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Gegenstand der Prüfung ist der Jahresabschluß und der Lagebericht sowie die vertragsgemäße Verwendung des Treuhandvermögens und die Einhaltung der Richtlinien zur Anlage von Treuhandvermögen. Seit Bestehen der Gesellschaft (19.05.1967) wurde jederzeit ein uneingeschränktes Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erteilt.