Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege
Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege
 

In dem schlimmen Fall einer schweren Erkrankung oder bei Tod sollten die Angehörigen Unterlagen von besonderer Bedeutung ohne große Schwierigkeiten auffinden. Es empfiehlt sich, die Familie über den Aufbewahrungsort zu informieren.

Folgende Unterlagen und Hinweise sollten Sie zusammen aufbewahren:

  • Vollmachten
  • Familienstammbuch beziehungsweise Urkunden, wie Geburtsurkunde bei Ledigen, Heiratsurkunde bei Verheirateten, Scheidungsvermerk bzw. gerichtliches Scheidungsurteil bei Geschiedenen
  • Patienten- und Betreuungsverfügung oder sonstige Willenserklärungen, ggf. Bestattungsvorsorgevertrag
  • Nutzungsrecht von vorhandener Grabstätte, ggf. Dauergrabpflegevertrag
  • Bestehende Bank- und Geldgeschäfte, wie Girokonten, Sparkonten, Banksafe, Wertpapierdepots, Bausparverträge etc.
  • Bestehende Daueraufträge und Einzugsermächtigungen
  • Renten- und Lebensversicherungen
  • Darlehensurkunden bzw. Verträge
  • Sonstige Vermögenswerte
  • Haus- und Grundbesitz, evtl. bestehende Nutzungsrechte Dritter
  • Ansprüche auf Tantieme, Provisionen, Gehaltsfortzahlungen
  • Bei Hinterlassen eines Testamentes: ob es beim Amtsgericht hinterlegt ist oder wo es ggf. aufbewahrt wird
  • Sonstige bestehende Versicherungen
  • Krankenkassenkarte
  • Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten

Weitere gute Informationen zu dem Thema finden Sie auch auf der Fürsorge-Homepage der Treuhandstellen: https://www.meine-fuersorge.de/